03. Dezember 2024

Das Verfassungsrecht in Auflösung

Des Kanzlers Vertrauensfrage, Neuwahlen etc.

Schon lange gehen mir die Vorgänge um des Kanzlers angekündigte Vertrauensfrage und die damit zusammenhängende Kalendrierung eines neuen Wahltermins für den Bundestag durch den Kopf.
 

Das kann doch alles eigentlich nicht wahr sein.

  1. Wenn es ernsthaft sein soll: der Kanzler muss die Vertrauensfrage stellen (oder auch nicht). Eine “angekündigte” ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
  2. Hat er sie gestellt, dann gibt es mehrere Möglchkeiten, die man (eigentlich) nicht wissen kann, bevor er sie gestellt hat. Die Frage ist doch, welche Antwort gibt der Bundestag auf die Vertrauensfrage.
  3. Auflösung Bundestag/Neuwahlen: das entscheidet der Bundespräsident, der ja eigentlich vor der Vertrauensfrage des Kanzlers und vor der Abstimmung des Bundestages gar nichts davon weiß
Wie das hier von den Regierenden gemacht wird, ist es ein einziges Kasperletheater. Diese Dinge sind alle im Grundgesetz geregelt. Das Grundgesetz ist das Gesetzeswerk, dass den beliebigen Zugriff der Regierung gegenüber dem Souverän (das ist das Volk, also wir alle!) schützt (schützen soll). Um diese korrekten Abläufe zu überwachen gibt es sogar eine eigene Behörde in unserem Land: den Verfassungsschutz. Doch der klüngelt mit der Regierung. Das Volk wurde von dieser Behörde offensichtlich schon längst abgeschrieben. D.h. wir, das Volk, wir, der Souverän werden an keiner Stelle mehr ernst genommen. Man nennt sowas auch Willkür.

Peter Haisenko, ein Journalist und ehemaliger Pilot, hat zu den Vorgängen da in Berlin einen Artikel geschrieben. Ich schätze Haisenkos journalistische Arbeit bereits seit Jahren und empfehle hier wärmstens seinen Artikel über die seltsamen Vorgänge bzgl. dem aktuellen Bundestagsgerangel und Postengeschachere und was das für die Demokratie bedeutet:

Das Gerangel um die Neuwahlen ist ein Schmierentheater